2. Flaggzeiten
Im Zeitraum vom 1. März bis zum 31. Oktober darf die Flagge nicht vor 8 Uhr vormittags und vom 1. März bis zum
Februarende nicht vor 9 Uhr vormittags gehißt werden. Die Fahne darf nicht länger als bis Sonnenuntergang oben bleiben und nie länger als bis 8 Uhr abends, außer wenn am Ort einer Versammlung geflaggt wird, dann darf man die Fahne oben lassen, solange die Zusammenkunft andauert und es hell ist, jedoch nicht länger als bis Mitternacht.

3. Fahne auf Halbmast
Wenn die Fahne auf Halbmast gesetzt wird, wird sie zunächst gehißt, sodann abgelassen, derart, daß 1/2 der Stange über der Oberkante der Fahne bleibt. Bei Beerdigungen soll die Fahne gehißt werden, wenn die Grablegung beendet ist, und dort soll sie wehen bis zum Abend, zu Ehren der Verblichenen.